Geldabheben ist unfallversichert 

Angehörige von Pflegebedürftigen sind gesetzlich unfallversichert. Zu diesem Urteil gelangte das Bayerische Landessozialgericht (Az. L 2 U 516/11).

In dem konkreten Fall klagte die Schwieger­­tochter eines Pflegebedürftigen. Sie sollte für den Betroffenen Geld abheben. Auf dem Weg vom Auto zum Geldautomaten stürzte sie und verletzte sich.

Das Gericht entschied für die Frau. Nicht nur die Pflege daheim sei unfallversichert, sondern auch der Einkauf für den Pflegebedürftigen. Der Schutz reicht auch bis zum Geldautomaten, wenn ein Angehöriger Geld für den Betroffenen an diesem Automaten abhebt.

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen und die
individuell passende
Finanzierung für
Ihren Wohntraum

Jetzt vergleichen

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Kreditkarten vergleichen

Wer bei der Auswahl seiner Kreditkarte auf versteckte Gebühren und überflüssige Extraleistungen achtet, spart später viel Geld.
Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen