Haftpflicht beim Weihnachtsbaum 

Beim Transport von Weihnachtsbäumen sollten Verbraucher auch an die Sicherheit denken. Der Versicherer ARAG erinnert an die die rechtlichen Bestimmungen.

Weihnachtsbäume müssen gekennzeichnet werden, wenn sie mehr als einen Meter aus dem Kofferraum hängen. Kennzeichen und Beleuchtung müssen frei bleiben.

Liegt der Baum auf dem Fahrzeugdach, ist die Befestigung wichtig. Fällt der Baum trotzdem, kommt die Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn die Bewegung des Baums nur das eigenen Fahr zerkratzt Ausnahme: Die Kaskoversicherung übernimmt Schäden für Ladung.

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