Hundebiss: Tierhalter haften immer 

Tierhalter haften für den Schaden, den ihre Tiere verursachen. Dies gilt auch, wenn der Halter keinen Einfluss auf das Tier nehmen konnte. Dies entschied das Oberlandesgericht in Celle (Az.: 20 U 38/11).

Im vorliegenden Fall brachte eine Frau ihren Schäferhund in eine Kleintierklinik. Beim Erwachen aus der Narkose biss der Hund dem Tierarzt in die Hand und fügte ihm schwere Verletzungen zu. Der Tierarzt verklagte die Frau auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in sechsstelliger Höhe.

Kein Einfluss möglich

Die Halterin argumentierte, sie hätte auf den Hund keinen Einfluss nehmen können und sei daher nicht haftbar. Der Kläger hätte sich dem Risiko eines Angriffs außerdem bewusst ausgesetzt.

Das Gericht urteilte, die Haftung bestehe unabhängig von der Möglichkeit einer Einflussnahme. Allerdings habe der Tierarzt unvorsichtig gehandelt, weshalb die Haftung eingeschränkt sei.

Lesen Sie weiter dazu im Banktip-Ratgeber "Haustierversicherung für Hund und Katze"

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen und die
individuell passende
Finanzierung für
Ihren Wohntraum

Jetzt vergleichen

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Kreditkarten vergleichen

Wer bei der Auswahl seiner Kreditkarte auf versteckte Gebühren und überflüssige Extraleistungen achtet, spart später viel Geld.
Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen