Wenn die Versicherung sich weigert, im Schadensfall zu zahlen, kann man sich nun Unterstützung bei dem Internetportal versicherungszahltnicht.de holen. Wie der Nachrichtensender "n-tv" berichtet, wollen die Betreiber des Portals mehr Geld von den Versicherungen eintreiben, als es die Versicherungskunden selbst könnten.
20 Prozent Erfolgsgebühr
Wer das Portal mit der Regulierung des Schadens beauftragt, zahlt zunächst kein Geld. Allerdings verlangt versicherungzahltnicht.de 20 Prozent Beteiligung, falls die Versicherung zahlt. Diese Vorgehensweise ähnelt laut "n-tv" der Arbeit von Prozessfinanzierern. Diese Gesellschaften strecken Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichtsgebühren vor und erhalten bis zu 30 Prozent der Summe, die durch einen gerichtlichen Vergleich oder ein Urteil herausspringt.
Ohne Gebühren, auch im Erfolgsfall, arbeitet dagegen der Versicherungsombudsmann, der Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und ihrer Versicherung schlichtet. Dieser wird von den Versicherungsgesellschaften finanziert und ist für alle Versicherungen, mit Ausnahme der privaten Krankenversicherung, zuständig. In rund einem Drittel der Fälle führt die Schlichtung durch den Ombudsmann zum Erfolg. In allen anderen Fällen ist immer noch der Gang zum Anwalt oder die Kontaktaufnahme mit meineversicherungzahltnicht.de möglich.
Kontaktaufnahme mit dem Internetportal
Um das Internetportal mit seinem Fall zu beauftragen, sollte man den Namen des Versicherungsnehmers, Schaden- und Versicherungsscheinnummer, eine kurze Beschreibung des Falls sowie Kopien des Schriftwechsels mit der Versicherung, die den Schaden betreffen, einreichen.