Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen 

Die Wechselsaison bei Kfz-Versicherungen für 2014 ist erstmal abgeschlossen. Autofahrer konnten bis zum 30.11 beziehungsweise 01.12 ihre Police kündigen, um im neuen Jahr den Anbieter zu wechseln. Wer die Frist verpasst hat, bekommt in bestimmten Fällen eine zweite Chance.

Ein späterer Wechsel kann bei der Erhöhung der Autoversicherung erfolgen. Dadurch tritt das Sonderkündigungsrecht in Kraft. Der Versicherte hat in den meisten Fällen eine Kündigungsfrist von einem Monat. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt jedes Jahr im Herbst eine Empfehlung für die Einstufung der Typklassen an, die auf der Grundlage der Unfallhäufigkeit erfolgt. Die Versicherungen folgen größtenteils dieser Einstufung. Eine Neueinstufung bedeutet auch gleichzeitig eine Beitragserhöhung. Auch in diesem Fall gilt das außerordentliche Kündigungsrecht. Eine weitere Einstufung ist die Änderung der Regionalklasse. Aspekte, wie die Unfallhäufigkeit, das Fahrverhalten und die Straßenverhältnisse des Zulassungsorts in den letzten fünf Jahren sind ausschlaggebend. So kann die Regionalklasse geändert werden und der Versicherte wird höher eingestuft. Hier können Verbraucher ebenfalls vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wenn der Versicherte im laufenden Jahr einen Schaden gemeldet hat, ein Umzug in eine ungünstige Regionalklasse erfolgte oder die jährliche Fahrleistung erhöhte, greift die außerordentliche Kündigungsfrist nicht.

Auch bei weniger Schutz Kündigung möglich

Der Kunde kann durch eine Anpassungsklausel weniger Schutz bekommen, aber weiterhin den gleichen Beitrag bezahlen. Gemäß Versicherungsvertragsgesetz ist das ein Sonderkündigungsgrund. Dem Versicherungsnehmer bleibt einem Monat Zeit um außerordentlich zu kündigen. Bei einem Schadenfall (Unfall etc.) haben beide Vertragspartner (Versicherung und Versicherungsnehmer) das Recht auf eine Sonderkündigung.

Beim Kauf eines Neu- beziehungsweise Gebrauchtwagens muss der Kunde nicht bei der alten Versicherung bleiben. Die Kündigung ist in diesem Fall ganz einfach. Mit dem Neuwagen wird eine neue Autoversicherung abgeschlossen und die alte per Sonderkündigung beendet. Diese erfolgt formlos unter Angaben von Name, Versicherungsnummer, Kfz-Kennzeichen, Kündigungsdatum und Abmeldedatum des alten Wagens.


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