Krankengeld für Selbstständige 

Die Bundesregierung will Einschnitte beim Krankengeld für freiwillig gesetzlich Versicherte zurücknehmen. So sollen nach einem Bericht des Nachrichtensenders n-tv auch Selbstständige oder Freiberufler in der gesetzlichen Krankenkasse ab der siebenten Krankheitswoche Anspruch auf Krankengeld haben.

Sie müssen dafür allerdings auch 15,5 Prozent Beitrag zahlen wie die Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mit Einführung des Gesundheitsfonds zum Jahreswechsel haben freiwillig gesetzlich Versicherte ihren Krankengeldanspruch verloren. Dafür sollten sie private Zusatzversicherungen oder entsprechende Wahltarife ihrer Krankenkasse wählen.

Das soll ein Gesetzentwurf der großen Koalition in Berlin jetzt ändern, weil die Zusatzversicherungen sich oftmals als zu teuer erwiesen und nicht alle gesetzlichen Krankenversicherungen einen Wahltarif für Krankengeld anbieten. Unklar sei, wie das Krankengeld bis zur siebenten Krankheitswoche geregelt werden soll, berichtet n-tv. In diesem Zeitraum bekommen abhängig Beschäftigte ihr Gehalt vom Arbeitgeber weiter gezahlt.

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