Krankenkasse: Chronisch Kranke auf Reisen 

Privater Versicherungsschutz für chronisch Kranke im Urlaub ist schwierig. Nach Angaben der Zeitschrift "Stiftung Warentest" übernehmen die wenigsten Versicherer einen solchen Schutz.

Chronisch Kranke müssen auf Reisen aufpassen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht alle Leistungen. Vor längeren Reisen sollten Patienten das Gespräch mit ihrer Versicherung suchen. Denn auch die privaten Zusatzversicherer übernehmen bei chronischen Krankheiten nicht alle Behandlungen.

Damit die Kosten für vorsehbare Behandlungen übernommen werden, müssen Versicherte bis drei Ablehnungsschreiben von privaten Zusatzversicherern bei der gesetzlichen Krankenkasse vorlegen. Dann erst muss die gesetzliche Krankenkasse – nach Prüfung der Kosten – zahlen.

Der Schutz von chronisch kranken Menschen gehört nach Sozialgesetzbuch zu den Leistungen der Krankenkasse. Für Reisende muss die Kasse ganze sechs Wochen pro Kalenderjahr zahlen. Kostet die Behandlung im Ausland mehr als im Inland, muss der Patient für die Mehrkosten selbst aufkommen. Auch bei Menschen mit Vorerkranken, die einen außereuropäischen Aufenthalt aus schulischen oder Studiengründen planen, muss die Kasse haften.

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