Krankenversicherung auf Reisen 

Die europäische Kranken­versicherten­karte schützt die Versicherten auch außerhalb von Deutschland. Daran erinnert die Kranken­kasse AOK in Hinblick auf die kommende Reisezeit.

Die europäische Krankenversichertenkarte gilt für notwendige medizinische Leistungen, wenn diese nicht bis zur Rückkehr aufgeschoben werden können. Auch bei der Behandlung einer bestehenden Krankheit kann die Karte eingesetzt werden.

Wenn ein Versicherter die Behandlung im Ausland selbst bezahlen muss, sollte er eine detaillierte Rechnung samt erbrachten Leistungen verlangen. Diese legt er in Deutschland seiner Versicherung vor.

Die europäische Krankenversichertenkarte erkennt man an den entsprechenden Aufdruck auf der Rückseite der Karte. Sie gilt in den Staaten der Europäischen Union und in der Schweiz, in Liechtenstein, in Island und in Norwegen. Eingeschränkt gilt sie in Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien.

Die AOK rät bei Ländern, mit denen Deutschland ein Sozial­versicherungs­abkommen abgeschlossen hat, zur Mitnahme eines Auslands­krankenschein. Den kann man bei seiner Krankenkasse anfordern. Außerhalb von Europa gilt die europäische Krankenversichertenkarte nicht. Hier hilft eine Zusatzversicherung.

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen und die
individuell passende
Finanzierung für
Ihren Wohntraum

Jetzt vergleichen

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Kreditkarten vergleichen

Wer bei der Auswahl seiner Kreditkarte auf versteckte Gebühren und überflüssige Extraleistungen achtet, spart später viel Geld.
Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen