Neues Gesetz zu Riester-Renten 

Anbieter von Riester-Verträgen müssen künftig die wichtigsten Vertragsklauseln schriftlich aufführen. Die Zeitschrift "Stiftung Warentest" berichtet darüber (07/2013).

Ab sofort müssen die wichtigsten Produkt­informationen zu Riester auf einem Merkblatt festgehalten werden. Darauf müssen die Abschluss- und Vertriebs­kosten transparenter aufgelistet werden als bisher. Der Vermittlungs­ausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Gesetz nun passieren lassen.

Will der Kunde mit der Riester-Rente eine Berufsunfähigkeit absichern, darf er ab sofort 20 statt 15 Prozent von der Rente verwenden. Wohn-Riester wurde in dem neuen Gesetz nicht geändert. Die Rente bleibt bei der zwei Prozent Verzinsung. Der Bundestag wollte den Zinssatz auf ein Prozent kürzen. Dies lehnte der Bundesrat jedoch ab.

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