Rente: Ausbildungs-platzsuche als Anrechnungszeit 

Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz sollten sich ausbildungssuchend melden, um Rentennachteile zu vermeiden. Daran erinnert die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahren, die auf der Ausbildungsplatzsuche sind, sollten sich bei der Agentur für Arbeit melden. Denn auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur kann diese Zeit als Anrechnungszeit für die Rentenversicherung genutzt werden. Mit ihnen können spätere Rentenansprüche begründet werden.

Auch wer über 25 Jahre alt ist, kann die Ausbildungssuche so nutzen. Bedingung für die Anrechnung ist im diesen Fall, dass die Ausbildungssuchenden unmittelbar zuvor beschäftigt waren. Dazu gehören auch selbstständige Tätigkeiten.

Eine weitere Bedingung ist, dass die über 25-Jährigen während der Arbeitszeit in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Suche nach einem Arbeitsplatz muss mindestens schon einen Kalendermonat andauern.

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