Wer eine Lebensversicherung bei dem griechischen Versicherer VDV Leben International S. A. abgeschlossen hat, sollte prüfen, ob er in der Datenbank des griechischen Garantiefonds erfasst ist. Nicht erfasste Versicherungsnehmer sollten ein ausgefülltes Formular und Unterlagen an die VDV Leben International AEAZ (in Liquidation) schicken. Dazu rät die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die griechische Versicherungsaufsicht Bank of Greece hatte dem Lebensversicherer VDV Leben International S. A. die Erlaubnis entzogen und dessen Abwicklung in die Wege geleitet. Dazu hat die Bank of Greece den griechischen Garantiefonds eingeschaltet.
Versicherungsnehmer können sich auf der Website des griechischen Garantiefonds informieren, ob sie in die Datenbank eingetragen sind. Dazu muss die Vertragsnummer und das Geburtsdatum in die Suchmaske eingegeben werden. Wer eine Bestätigung erhält, sollte diese ausdrucken und als Nachweis der Erfassung aufbewahren. Der Garantiefonds wird den Fall bearbeiten und über den Fortgang des Verfahrens auf seiner Homepage informieren.
Wer nicht in der Datenbank gelistet ist, sollte die Hinweise auf der Website des Garantiefonds beachten und dafür sorgen, dass die dort genannten Unterlagen bis spätestens am 1. April bei dem Lebensversicher eingegangen sind.