Versicherung: Online Check-In ist kein Reiseantritt 

Die Reiserücktritts­versicherung gilt auch nach dem Online Check-In für den Flug. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (171 C 18960/13).

In dem Fall checkte der Kläger für den Flug online ein. Danach erkrankte er jedoch so stark, dass er den Urlaub nicht antreten konnte. Die Reiserücktrittsversicherung wollte die Reisekosten nicht erstatten. Für den Versicherer war der Online Check-In gleichbedeutend mit dem Antritt der Reise.

Das Amtsgericht teilte diese Meinung nicht und urteilte für den Verbraucher. Beim Online Check-In handele es sich nicht um einen Reiseantritt. Der Reisende teile der Fluggesellschaft nur mit, dass er beabsichtige zu fliegen. Erst wenn der Reisende eine tatsächliche Leistung der Gesellschaft beansprucht, trete er die Reise an. Dazu gehört laut dem Gericht zum Beispiel die Gepäckaufgabe oder das Passieren des Flugsteigs.

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen und die
individuell passende
Finanzierung für
Ihren Wohntraum

Jetzt vergleichen

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Kreditkarten vergleichen

Wer bei der Auswahl seiner Kreditkarte auf versteckte Gebühren und überflüssige Extraleistungen achtet, spart später viel Geld.
Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen