Wer sich in der Rente nebenher etwas dazuverdienen will oder sogar muss, dem sind in manchen Fällen vom Staat gewisse Grenzen gesetzt. Bezieher einer Frührente, einer Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente sollten gewisse Verdienstgrenzen nicht überschreiten - denn das geht auf die Rentenhöhe.
Experten der ARAG zeigen, welche Regeln es bei einem Nebenverdienst für Rentner zu beachten gilt.
Bezug von Altersrente
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