Zahl der Grundsicherungsempfänger steigt 

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten am Jahresende 2006 in Deutschland rund 682 000 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie wird Menschen gewährt, die nicht erwerbsfähig oder über 65 Jahre alt sind und Hilfe benötigen.

Insgesamt bezogen damit 1,0% der Bevölkerung ab 18 Jahren diese Sozialleistung. Gegenüber 2005 erhöhte sich die Zahl der Hilfebezieher um rund 52 000 Personen oder 8,2%. Seit dem ersten Erhebungsstichtag am Jahresende 2003, als rund 439 000 Grundsicherungsempfänger gemeldet wurden, hat sich die Zahl bis zum Jahresende 2006 um 55,4% erhöht.

Entsprechend haben sich die Nettoausgaben seit Einführung der Leistung mehr als verdoppelt - von 1,3 Milliarden Euro 2003 auf 3,1 Milliarden 2006. Rein rechnerisch wurden im gesamten Jahr 2006 pro Einwohner rund 37 Euro für diese Hilfeart ausgegeben. Vor allem Rentner und Schwerbehinderte ohne eigenes Einkommen und Vermögen sind auf die Grundsicherung angewiesen.

Die meisten der Empfänger (54%) sind über 65 Jahre alt. Die Zahl derjenigen, die neben ihrer Rente noch Grundsicherung benötigen, ist damit gegenüber dem Jahr 2005 um 8,1% auf 371 000 Personen gestiegen. Somit bezogen 2,3% aller Personen dieser Altersgruppe Grundsicherungsleistungen.

Ebenso ist die Mehrheit der Grundsicherungsempfänger (57%) weiblich: 388 000 Frauen bekamen Ende 2006 Grundsicherung, das sind 1,1% aller erwachsenen weiblichen Bundesbürger. Allerdings stieg im Vergleich zum Jahr 2005 die Zahl der männlichen Hilfebezieher mit einem Plus von 9,4% etwas stärker als die der Frauen (+ 7,3%).

Durchschnittlich 614 Euro wurden einem Grundsicherungsempfänger zum Jahresende 2006 zugestanden, inklusive 262 Euro für Unterkunft und Heizung. Davon waren durchschnittlich 233 Euro je Empfänger eigenes Einkommen, 381 Euro bekam man also im Schnitt noch dazu. Diese Zahlen blieben im Vergleich zum Vorjahr weitgehend unverändert.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt es seit Anfang 2003. Seit dem 1. Januar 2005 wird sie nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") gewährt. Sie wird von den Kommunen gezahlt, die dafür im Jahr 2006 rund 3,2 Milliarden Euro brutto aufbrachten. Netto - nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer Sozialleistungsträger - verblieben rund 3,1 Milliarden Euro, dies entspricht einem Anstieg um 9,8% gegenüber dem Vorjahr.

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