Zahlung von Zusatzbeitrag auch bei Hartz-IV 

Hartz-IV Empfänger sind nicht grundsätzlich von der Zahlung von Zusatzbeiträgen an Krankenkassen befreit. VNR, ein Projekt des VNR Verlags für die Deutsche Wirtschaft AG, weist darauf hin, dass Krankenkassen die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag und dem eigentlichen Zusatzbeitrag einfordern können. Währendessen verlieren laut einer Umfrage der "Leipziger Volkszeitung" Krankenkassen mit Zusatzbeiträgen verstärkt Kunden.

Laut VNR sind Hartz-IV Empfänger nur von der Zahlung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags befreit, nicht aber von der Differenz zwischen diesem Betrag und dem Zusatzbeitrag, den die Kasse verlangt. Krankenkassen müssten dazu nur eine Veränderung in ihrer Satzung machen und das Bundesversicherungsamt dieser zustimmen, dann wären Hartz-IV Empfänger für diese Differenz zahlungspflichtig.

Kein Sozialausgleich möglich

Eine Unterstützung durch den Sozialausgleich sei nicht vorgesehen. Da der durchschnittliche Zusatzbeitrag für dieses Jahr auf null Euro geschätzt wurde, hieße das, dass Hartz-IV Empfänger den gesamten Betrag zahlen müssten. Jede Kasse kann dabei selbst entscheiden, wie hoch der Zusatzbeitrag bei ihnen ausfällt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird vom Schätzerkreis der Krankenkassen über die Deckungslücke des Gesundheitfonds berechnet. VNR berichtet, dass einige Krankenkassen diese Satzungsänderungen bereits eingeführt haben.

Dies könnte auch für diese Kassen zu einem verstärkten Kundenverlust führen. Laut der "Leipziger Volkszeitung" verlieren Kassen, die einen Zusatzbetrag verlangen, hunderttausende Kunden. So ging die Mitgliedszahl der Angestellten-Krankenkasse (DAK) innerhalb von 12 Monaten um 460.000, die der KKH-Allianz um knapp 190.000 zurück. Dagegen stieg die Zahl der Versicherten bei den Kassen ohne Beitrag. Bei der Techniker Krankenkassen zum Beispiel liegt der Anstieg der Kundenzahl bei 339.000, bei der Barmer GEK bei 100.000.

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