Zettel dran gilt nicht - wer Autos anfährt, muss warten 

Beim Ausparken kurz nicht aufgepasst und dann ist es passiert - das Auto auf dem Nebenparkplatz hat einen hässlichen Kratzer am Kotflügel. Wer jetzt nur seinen Namen und die Telefonnummer auf einem Zettel hinterlässt, begeht laut Gesetz Unfallflucht. Daran erinnert die Versicherung HUK-Coburg.

Wer andere Autos beschädigt, muss laut Rechtsprechung eine angemessene Zeit auf den Besitzer warten. Was als "angemessene" Wartezeit gilt, hängt unter anderem von der Größe des Schadens ab. Zehn Minuten sind aber absolutes Minimum, erklärt die Versicherung. 

Eventuell können die Unfallverursacher auch versuchen, den Besitzer auf eigene Faust zu finden und ihn zum Beispiel über die Supermarktkasse ausrufen lassen. Hilfreich ist es auch, Name und Anschrift von eventuellen Zeugen zu notieren. Wer hundertprozentig auf der sicheren Seite sein möchte, kann den Schaden auch der örtlichen Polizei melden.

Richtiges Verhalten am Unfallort

Wichtig: Nur das Anbringen von einem Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht. Landet so ein Fall vor Gericht, kann dieses Verhalten als Versicherung nicht mehr vollständig.

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