"Flüchtlingshelfer" sind gesetzlich versichert 

Alle ehrenamtlichen Tätigkeiten genießen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – auch "Flüchtlingshelfer". Gewisse Voraussetzung muss der Helfer aber erfüllen.

Ehrenamtliche "Flüchtlingshelfer" sortieren Kleidung, unterrichten Deutsch oder organisieren Möbel. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat sich die Frage gestellt, wer hilft, wenn den Helfern etwas zustößt. Fünf Punkte muss der Helfer erfüllen: Es muss freiwillig sein, unentgeltlich, regelmäßig, organisiert und anderen zugute zu kommen.

Voraussetzung

"Flüchtlingshelfer" besitzen wie andere Haftpflichtversicherung der Organisation oder der Kommune kommt für den Schaden auf.

Foto: © S.Hofschlaeger/pixelio

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