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Was sich bei Steuern und Finanzen im 2016 geändert hat 

Steuer 2016

Die Steuer-ID wird zum wichtigsten Nenner beim Thema Steuern und Finanzen. Ohne sie geht fast gar nichts mehr. Ob bei der Kontoeröffnung, dem Freistellungsauftrag oder dem Kindergeld – überall muss die persönliche Identifikationsnummer angegeben werden. Banktip fasst die wichtigsten Änderungen 2016 zusammen.

Austausch von Bankdaten

Wer in Deutschland ein Konto eröffnet muss jetzt angeben, in welchem Land er steuerlich ansässig ist, gegebenenfalls seine dortige Steuer-Identifikationsnummer mitteilen.

Denn Kreditinstitute sind ab sofort verpflichtet, Kundendaten zu erheben und diese ab 2017 jährlich dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Damit soll den Schwarzgeldkonten im Ausland der Garaus gemacht werden.

Das BZSt leitet die Daten an die jeweiligen Staaten weiter, die an dem Steuer-Austausch teilnehmen und erhält im Gegenzug ebenfalls diese Informationen. Bei allen anderen Konten vor dem Stichtag werden die Informationen überprüft.

BAföG

Ab dem Wintersemester 2016/17 gibt es mehr Geld für Studierende. Die Bedarfssätze steigen um sieben Prozent. So können Studierende mit eigener Wohnung bis zu 735 Euro erhalten (bislang: 670 Euro). Wer Hotel Mama in Anspruch nimmt, erhält nur maximal 537 Euro (bislang: 495 Euro).

Ab 1. August 2016 werden ebenfalls die Zuschüsse für Handwerker angehoben, die eine Fortbildung zum Meister machen. Alleinstehende können so auf monatlich 760 Euro (bislang: 697 Euro) kommen. Die Beihilfe zur Berufsausbildung steigt ab 1. August 2016 ebenfalls um sieben Prozent.

Bankenpleite

Geht ein Finanzinstitut in die Insolvenz, sollen Kunden innerhalb von sieben Arbeitstagen an ihr Geld kommen. Bislang durfte es bis zu 20 Tagen dauern. In Deutschland gilt diese Regelung, die im Gesetz zur Einlagensicherungsrichtlinie verankert ist, ab 1. Juni 2016, in der Europäischen Union spätestens 2024.

Basiskonto

Die europäische Richtlinie zum Basiskonto muss bis spätestens 18. September umgesetzt werden. Dann soll jeder in Deutschland die Chance erhalten, ein Guthabenkonto zu eröffnen. Auch der Flüchtling ohne Ausweispapiere und festen Wohnsitz. Einige Banken kritisieren diesen Gesetzentwurf, der Mitte des Jahres verabschiedet werden soll, andere haben schon vor dem Start 2016 ihre Kontotüren geöffnet.

Bausparkassen

Nach dem neuen Bausparkassengesetz, dass im Frühjahr in Kraft treten soll, können die Kreditinstitute ihr Geschäftsfeld erweitern, Angebote und Tarife flexibler gestalten. Das heißt, sie dürfen künftig beispielsweise auch Immobiliendarlehen ohne Bausparvertrag vergeben, Hypothekenpfandbriefe ausgeben und einen Teil ihres Vermögens in Aktien anlegen.

Dispozinsen

Banken und Sparkassen müssen gut sichtbar auf ihrer Internetseite über die Höhe der Dispozinsen informieren. Da diese meist extrem hoch sind, wird der Verbraucher bei Kenntnisnahme eventuell abgeschreckt, seinen Dispokredit in Anspruch zu nehmen.

Freistellungsaufträge

Freistellungsaufträge sind nur noch mit hinterlegter Steuer-ID gültig. Diese befindet sich auf der Lohnsteuerkarte, dem letzten Steuerbescheid oder auf der Lohnabrechnung. Damit kann das Finanzamt einzelne Aufträge eindeutig zuordnen.

Die steuerliche Identifikationsnummer ist ein Leben lang gültig, ändert sich weder mit einer Heirat noch mit einem Umzug. Achtung: Wer allerdings mit dem Ehepartner zusammen einen Freistellungsauftrag beispielsweise bei der Bank gestellt hat, muss beide Identifikationsnummern angeben.

Dabei müssen folgende Grenzen beachtet werden: Anlage-Erträge von insgesamt 801 Euro pro Steuerzahler bleiben steuerfrei. Bei Ehepaaren sind es 1.602 Euro, egal ob sie getrennte oder gemeinsame Freistellungsaufträge erteilt haben. Für minderjährige Kinder können Eltern gesonderte Freistellungsaufträge bis 801 Euro stellen.

Wer seiner Bank die Steuer-ID nicht mitteilt, gerät ab 2016 ins Hintertreffen. Dies gilt vor allem für die Altaufträge, die vor 2011 gestellt worden sind. Ab Januar 2016 ist die Bank verpflichtet, bei Zinszahlungen die 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer automatisch einzubehalten beziehungsweise ans Finanzamt weiterzuleiten.

Freibeträge

Der Freibetrag gilt jetzt über zwei Jahre – also für die Gehaltabrechnung 2016 und 2017. Mit Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte können Arbeitnehmer ihr monatliches Nettogehalt erhöhen. Freibeträge können für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen beantragt werden. Je eher sie gestellt werden, umso eher bleibt monatlich mehr Geld auf dem Konto. Achtung: Arbeitnehmer sind trotzdem verpflichtet, jede Änderung dem Finanzamt mitzuteilen, damit diese entsprechend angepasst werden kann.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem das Einkommen steuerfrei bleibt. Für Ledige steigt er auf 8.652 Euro (2015: 8472 Euro), für Verheiratete gilt der doppelte Satz – also 17.305 Euro (2015: 16.945 Euro). Der Freibetrag für Kinder erhöht sich auf 4.608 Euro (2015: 4512 Euro). Diese Beträge gelten in Deutschland als Existenzminimum.

Hartz IV

Die Hartz-IV-Sätze werden angehoben. So gibt es zwischen drei und fünf Euro mehr beim monatlichen Regelsatz. Die Leistungen für alleinstehende Asylbewerber steigen auf 364 Euro (2015: 359 Euro).

Hartz-IV-Empfänger dürfen sich eine neue gesetzliche Krankenkasse suchen: Denn jeder ab 15 Jahren, der Leistungen erhält, wird jetzt ein eigenständiges Mitglied einer Kranken- und Pflegekasse. Die Familienversicherung entfällt. Bei einem Wechsel muss die neue Mitgliedsbescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht dem Jobcenter vorgelegt werden. Ansonsten trifft das Jobcenter die Krankenkassenwahl.

IBAN

Ab dem 01. Februar 2016 ist Schluss für die alte Kontonummer und Bankleitzahl. Ohne IBAN geht nichts mehr.

Die IBAN ist eine internationale Bankkontonummer. In Deutschland hat sie 22 Stellen. Zuerst steht die Länderkennung – also "DE" für deutsche Konten. Darauf folgt die individuelle Prüfziffer, beispielsweise "22". Sie soll vor Zahlendrehern schützen. Jetzt kommt die achtstellige Bankleitzahl des Geldinstituts und danach die zehnstellige Kontonummer. Wirklich neu sind nur die Länderkennung und die Prüfziffer.

Kindergeld

Das Kindergeld erhöht sich monatlich um zwei Euro. Die Auszahlungsbeträge werden automatisch angepasst. Die aktuelle Erhöhung wirkt sich folgendermaßen auf die Kindergeldbeträge aus: Für das erste und zweite Kind werden monatlich jeweils 190 Euro gezahlt, für das dritte Kind bereits 196 Euro. Ab dem vierten Kind wird das Kindergeld jeweils auf 221 Euro pro Monat angehoben.

Geringverdiener können unter bestimmten Voraussetzungen einen Kindergeldzuschlag beantragen. Ab 1. Juli 2016 gibt es bis zu 160 Euro pro Kind (2015: 140 Euro). Dieser Zuschlag gilt zusätzlich zum Kindergeld.

Kindergeldberechtigte müssen ihre Steueridentifikations-Nummer sowie die des Kindes angeben. Damit sollen Mehrfachauszahlungen von Kindergeld verhindert werden.

Wer bereits Kindergeld bezieht und die Steuer-ID noch nicht angegeben hat, kann sie problemlos bei der zuständigen Familienkasse nachreichen. Dies muss schriftlich geschehen, um Übermittlungsfehler zu vermeiden.

Krankenkassen

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhöhte sich auf 1,1 Prozent.
Arbeitnehmer müssen sich bis zu einem Einkommen von 56.250 Euro (2015: 54.900 Euro) bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist erst ab einem Monatseinkommen von 4.687,50 Euro (2015: 4.575 Euro) möglich.

Die jährlich neu berechnete Beitragsbemessungsgrenze wird monatlich in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 4.237,50 Euro (2015:4.125 Euro) angehoben. Der Arbeitnehmer zahlt jetzt also mehr Beiträge.

Kredite

Eine europäische Richtlinie für Wohnimmobilienkredite soll Verbraucher vor möglichen Pfändungen schützen. Die neue Richtlinie trat am 21. März 2016in Kraft.

Demnach müssen Kreditinstitute die Bonität ihrer Kunden stärker als bislang prüfen und dies später auch nachweisen können. Geschieht dies nicht, kann der Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen – ohne das er Gebühren dafür zahlen muss.

Darlehnsvermittler im Immobiliengeschäft müssen sich im Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammer registrieren lassen, ihre Kenntnisse regelmäßig nachweisen und eine Berufshaftpflicht abschließen.

Kopplungsgeschäfte sind verboten. Darlehn dürfen nicht mehr in Kombination mit Finanzprodukten wie beispielsweise Aktien vermittelt werden. Ausgenommen sind Bauspar- und Riesterverträge.

Renten

Für rund 20 Millionen Rentner sollen nach Angaben des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung die Bezüge ab Juli 2016 steigen. Im Westen Deutschlands um 4,4 Prozent, im Osten um fünf Prozent. Bei durchschnittlich 1000 Euro monatlich wären das 45 bis 50 Euro zusätzlich. Die genauen Werte gibt es im Frühjahr.

Die sogenannte Flexi-Rente, die fließende Übergänge in den Ruhestand ermöglicht, soll bis Mitte 2016 Gesetz werden. Arbeitnehmer, die über die Altersgrenze von 65 Jahren und vier Monaten hinaus einer Tätigkeit nachgehen, sollen Beiträge in die Rentenkasse zahlen können und somit ihre Rente erhöhen. Bislang zahlte nur der Arbeitgeber, ohne dass sich dies auf die Rente des Arbeitnehmers auswirkte.

Bei der Teilrente mit 63 Jahren soll der Arbeitnehmer wählen dürfen, ob er ein Drittel, die Hälfte oder Zweidrittel der Vollrente bekommen will. Es soll sich künftig lohnen, wenn zusätzlich zur vorgezogenen Rente noch gearbeitet wird. Angedacht ist, das 40 Prozent des Verdienstes oberhalb von 450 Euro von der Rente abgezogen werden.

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt im Westen Deutschlands auf 6.200 Euro (2015: 6.050 Euro), im Osten auf 5.400 Euro (2015: 5.200 Euro). Bis zu diesem Einkommen müssen Arbeitnehmer Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen.

Rürup-Rente

Die steuerlich abzugsfähigen Beiträge für die Rürup-Rente erhöhen sich auf 82 Prozent (2015: 80 Prozent). Sie werden in der Steuererklärung als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Auch der Höchstbetrag ist gestiegen: jährlich auf 22.766 Euro (2015: 22.172 Euro). Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen davon noch abgezogen werden.

Wer 2016 die Rürup-Rente bezieht muss 72 Prozent davon versteuern (2015: 70 Prozent).

Steuerklassen

Die Finanzverwaltung wird Lebenspartner in ELSTAM nicht mehr mit der Steuerklasse I / I für Ledige, sondern mit der Steuerklasse IV / IV für Ehegatten und Lebenspartner führen. Über ELSTAM rufen die Arbeitgeber die Steuerklassen ihrer Beschäftigten ab.

Wer nicht möchte, dass der Arbeitgeber von einer Ehe oder Lebenspartnerschaft erfährt, kann vorsorgen, indem er sich mit einer ungünstigeren Steuerklasse eintragen lässt, so das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dies sei auch vor der Eheschließung bereits möglich. Ansonsten rufen die Finanzämter die Daten von den Meldeämtern ab.

Unterhalt

Wer Unterhalt zahlen muss, wird künftig steuerlich entlastet: Bei den außergewöhnlichen Belastungen können jetzt im Lohnsteuerjahresausgleich bis zu 8.652 Euro (2015: 8.472 Euro) angegeben werden. Zusätzlich zu den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung des Unterstützten.

Allerdings müssen getrennt lebende Eltern mehr Mindestunterhalt für das erste und zweite Kind bezahlen. Somit ergibt sich ein neuer Unterhalt von 239 Euro (2015: 236 Euro) für Kinder bis fünf Jahre, 289 Euro (2015: 284 Euro) für Kinder im Alter zwischen sechs und elf Jahre und 354 Euro (2015: 348 Euro) für Kinder im Alter zwischen 12 und 17 Jahre).

Verpflegung

Der Fiskus passt die Verpflegung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber an die Preisentwicklungen an: Die sogenannten Werte für Sachbezüge erhöhen sich beim Frühstück auf 50 Euro monatlich, das Mittagessen und Abendessen jeweils auf 93 Euro. Insgesamt steigen die monatlichen Werte also von bisher 229 Euro auf 236 Euro.

Der Wert für eine Unterkunft bleibt unverändert bei 223 Euro. Wer also permanent in den Genuss einer freien Verpflegung und Unterbringung durch den Arbeitgeber kommt, muss steuerlich damit rechnen, dass das Finanzamt die Summe von 459 Euro dem Bruttoeinkommen zuschlägt und darauf Steuern und Sozialabgaben vom Arbeitnehmer verlangt.

Wohngeld

Haushalte mit geringem Einkommen erhalten mehr Wohngeld. Rund 870.000 Haushalte in Deutschland sind davon betroffen. Die Anpassung geschieht bei Wohngeldempfängern automatisch. Das gleiche gilt für laufende Anträge.

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