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Anlegerschutz: Zehn-Punkte-Programm lückenhaft umgesetzt 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) haben eine kritische Bilanz des Zehn-Punkte-Programms der Bundesregierung zum Anlegerschutz gezogen. Sie riefen die Koalition auf, die noch ausstehenden Punkte zügig umzusetzen.

vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller kritisierte den Rückzieher der Bundesregierung bei der persönlichen Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber Anlegern für vorsätzliche oder grob fahrlässige falsche Information des Kapitalmarktes. "Mit diesem Einknicken gegenüber der Unternehmenslobby wird man das Vertrauen der privaten Anleger nicht zurückgewinnen können," so die vzbv-Chefin.

Aus Sicht der beiden Organisationen enthält das Zehn-Punkte-Programm eine Reihe positiver Ansätze zur Verbesserung des Anlegerschutzes. Besonders positiv sei die angestrebte Ausdehnung der Haftungstatbestände für falsche oder unterlassene Informationen des Kapitalmarktes. Die Einführung einer persönlichen Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten werde eine abschreckende Wirkung zeigen und als vertrauensbildende Maßnahme wirken.

Auch die zumindest teilweise verbesserten Klageaussichten sind zu begrüßen. Diese Reformen waren im vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Entwurf für das Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz vorgesehen. Der Gesetzentwurf sollte zusammen mit dem Gesetz zur Unternehmensintegrität und dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ursprünglich am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Er wurde jedoch vom Finanzministerium auf unbestimmte Zeit zurückgezogen.

Das Fazit zur bisherigen Umsetzung des Zehn-Punkte-Programms insgesamt fällt nüchtern aus. In wesentlichen Punkten bleiben die bislang realisierten Maßnahmen hinter den angestrebten Zielen zurück oder führen sogar zu einer Verschlechterung der Rechte von Anlegern. Wichtige Probleme wurden bisher überhaupt nicht aufgegriffen. Zu den Kritikpunkten von vzbv und SdK zählen unter anderem:



- die zu kurzen Verjährungsfristen bei den Schadensersatzansprüchen geschädigter Kapitalanleger,

- die fehlende Aufsicht und Kontrolle des Grauen Kapitalmarktes,

- die Intransparenz der Arbeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,

- das Problem unangemessen hoher Vorstandsbezüge.

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