Die in Kürze in Kraft tretende 3. EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie soll den Druck auf Banken, Versicherer und Kapitalanlagegesellschaften weiter erhöhen. Im letzten Jahr gingen mehr als 8.000 Verdachtsmeldungen beim Bundeskriminalamt ein, jedoch schätzt das auf Anti-Geldwäsche-Datenbanken spezialisierte Unternehmen WorldCompliance die Dunkelziffer wesentlich höher ein. So werden nach Expertenmeinungen allein in Deutschland jährlich ca. 100 Milliarden Euro an illegal erworbenen Geldern gewaschen.
Nach der neuen Anti-Geldwäsche-Richtlinie müssen die Finanzdienstleister sicherstellen, dass bei Bar-Transaktionen über 15.000 Euro keine Geldwäsche vorliegt. Das Unternehmen muss dafür entsprechende Kontrollmechanismen installieren. Wird ein Verdacht von Geldwäsche oder Korruption nicht unmittelbar den zuständigen Behörden gemeldet, können die Geschäftsführer und Vorstände von Finanzdienstleistern mit Strafen von Geldbußen bis hin zur Entziehung der Banklizenz zur Verantwortung gezogen werden.
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