Mit fragwürdigen Methoden werben Anwälte um geprellte Anleger. Mit unlauterer Werbung wie Massenrundschreiben und Informationsveranstaltungen sprechen die Kanzleien gezielt potentielle Mandaten an. Zudem gründen Anwälte Opferschutzvereine, um Kontakt mit reingelegten Anlegern herzustellen.
Wie "Die Zeit" berichtet, zahlen die Anleger dann oft noch einmal drauf, wenn sie ihr verlorenes Geld zurückerstreiten möchten und teilweise horrende Anwaltshonorare dafür aufwenden müssen. Das Honorar der Anwälte orientiert sich am Streitwert des Falls und das sind oftmals Zehntausende Euro.
Rechtsanwalt Gerhart Baum moniert, dass die Prozesse von den Anwälten schlecht oder in Massenabfertigung geführt werden. Er glaubt, dass "schlampig zusammengeschriebene Massenklagen oft zu Niederlagen führen und so zur Festigung einer anlegerfeindlichen Rechtsprechung in Deutschland beitragen".
Anwalt darf geprellten Anleger nicht von sich aus kontaktierten
Auch Massenrundschreiben, die einige Kanzleien an Anleger pleitegegangener Fonds senden, stehen in der Kritik. "Auf den Einzelfall gerichtete Werbung ist streng verboten. Wenn ein Anwalt weiß oder annimmt, dass jemand Rechtsberatungsbedarf hat, darf er ihn nicht von sich aus kontaktieren", sagt der Geschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Christian Dahns. Viele Anwälte halten sich aber nicht an das Verbot, da sie allenfalls eine Rüge oder eine Abmahngebühr von 3.000 Euro erhalten.
Kapitalanlageprozesse sind allerdings derart komplex, dass sich die Mühe damit erst lohnt, wenn Anwälte die Fälle mehrerer Geprellter bündeln. Rufen Anwälte über Medien zur Streitgenossenschaft auf, bekommt der Prozess zudem mehr Durchschlagskraft und wird für alle Anleger günstiger.
Anwälte gründen Opfergesellschaften, um neue Klienten zu gewinnen
In der Grauzone bewegen sich Anwälte wenn sie Opfergesellschaft oder selbst ernannte Anlegerschutzvereine gründen. "Wählt ein Anwalt den Deckmantel eines Vereines, um Mandanten anzusprechen, was seiner Kanzlei verwehrt wäre, sehe ich da großes Konfliktpotenzial, um es mal vorsichtig auszudrücken«, sagt Kammervertreter Dahns.
Die wachsende Zahl der Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht macht es geprellten Anlegern auch nicht leichter, eine seriöse Kanzlei zu finden. Laut BRAK wuchs die Anzahl der zugelassenen Spezialisten 2009 von 218 um 70 Prozent auf 372.
Foto: © James Steidl/FOTOLIA
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