Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil des Bruttogehaltes für die betriebliche Altersversorgung (bAV) verwendet wird. Darauf weist die Finanzberatungsgesellschaft Plansecur hin. Bis zu 206 Euro pro Monat können Arbeitnehmer im Jahr 2004 im Rahmen der bAV steuer- und sozialversicherungsfrei anlegen, um ihre Altersrente aufzubessern. Um von den Vorteilen noch für 2004 zu profitieren, muss man sich
allerdings noch in diesem Jahr kümmern: Eine rückwirkende Vereinbarung ist nicht möglich.
Nach Berechnungen von Plansecur biete diese Art des Sparens fürs Alter für die Mehrzahl der Arbeitnehmer bessere Möglichkeiten als beispielsweise die Riesterförderung und sei deshalb besonders attraktiv. Der Arbeitgeber ist seit 2002 gesetzlich verpflichtet, eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandelung anzubieten. Für das Unternehmen entstehen durch die bAV oft kaum zusätzliche finanzielle und administrative Belastungen. Ganz im
Gegenteil lässt sich durch die Mithilfe bei der Absicherung fürs Alter oftmals die Loyalität der Belegschaft dem Betrieb gegenüber merklich erhöhen, gibt Plansecur zu bedenken.
Die Beschäftigung mit der privaten Altersvorsorge wird immer drängender: Nach einer aktuellen Studie von Plansecur stellt die Angst vor der Altersarmut die wichtigste Motivation der Bevölkerung in Deutschland zum Sparen dar. 86 Prozent der Verbraucher legen demnach ihr Geld auf die hohe Kante, um im Alter nicht mittellos dazustehen. Nach Meinung des
Plansecur-Geschäftsführers Johannes Sczepan nutzen aber noch zu wenige Verbraucher die Möglichkeiten, die die bAV bietet. Viele finanzieren ihre Absicherung für den letzten Lebensabschnitt aus bereits versteuertem Einkommen – im Gegensatz zur bAV, die aus den
Bruttobezügen gespeist wird (Entgeltumwandlung).
Zu den beliebtesten Formen der betrieblichen Altersversorgung gehören laut Plansecur die Pensionskasse und die Direktversicherung. Ein Vorteil dieser beiden bAV-Modelle: Daraus kann der Versicherte im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung Zahlungen bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten. Wer sich bis Ende des Jahres entscheidet, hat bei der Direktversicherung sogar noch Anspruch auf die nur noch bis zum Jahresende geltende Möglichkeit der Pauschalversteuerung.