Die bislang üblichen Auslandskrankenscheine für Urlaubsreisen in Länder der Europäischen Union sind seit Jahresbeginn nicht mehr gültig. Ersetzt werden diese von der Europäischen Krankenversicherungskarte. Die neue Karte kann zudem in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz verwendet werden. Für Reisen in Nicht-EU-Länder wie Kroatien, Tunesien oder die Türkei gelten weiterhin die entsprechenden Auslandskrankenscheine.
Die Karte kann bei einem medizinischen Notfall direkt beim Arzt vorgelegt werden. Die ausländische Krankenversicherung übernimmt die Notfallkosten zu den im jeweiligen Land vertraglich üblichen Leistungen. Müssen die Behandlungskosten im Ausnahmefall erst einmal vom Versicherten bezahlt werden, kann er die Rechnung bei seiner Krankenkasse einreichen. Diese Kosten werden in der Regel nach dem in Deutschland geltenden Vertragsrecht erstattet. Wer noch keine neue Karte hat, sollte bei seiner Krankenkasse nachfragen.
„Auf alle Fälle ist aber eine private Auslandskrankenversicherung zu empfehlen“, so Bergit Döhring, Leistungsexpertin der AOK Sachsen. Diese übernimmt Kosten, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden dürfen, zum Beispiel Rücktransport.
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