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Auszahlungskonto bei Festgeld vorher festlegen 

Viele Banken werben jetzt mit 6-Monats-Festgeld, um Zinsen noch vor Einführung der Abgeltungssteuer zu kassieren. Wer solche Angebote annimmt sollte daran denken, im Vertrag mit der Bank ein Auszahlungskonto für das Guthaben eindeutig zu benennen. Geschieht dies nicht, kann es unter Umständen passieren, dass die Bank den Vertrag als ungekündigt ansieht und er sich automatisch verlängert, wie die Verbraucherzentrale Berlin mitteilt.

Relevant wird dies bei Festgeldern, die gekündigt werden müssen. In den Geschäftsbedingungen der Banken finden sich zum Teil Klauseln, die eine Mitwirkungspflicht des Kunden regeln. Hierzu gehört unter anderem auch die Benennung eines Auszahlkontos für Guthaben aus gekündigten Verträgen. Fehlt diese Information kann es passieren, dass die Bank trotz Kündigungsschreibens nicht von einer wirksamen Kündigung ausgeht.

Der Verbraucherzentrale zufolge kann dies auch dann passieren, wenn bei der Bank bereits ein Giro- oder ein anderes Sparkonto geführt wird. Die Sparer sollten daher auf Nummer sicher gehen und spätestens im Kündigungsschreiben eine Bankverbindung benennen.

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