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AXA mit neuem Vorsorge-Sortiment zum 1. Januar 2005  

Am 1. Januar tritt das Alterseinkünftegesetz in Kraft, mit dem der Staat das Rentensystem weiter reformiert. Ziel ist es, eine Angleichung der Besteuerung von Renten und Pensionen vorzunehmen; gleichzeitig werden die Beiträge zur privaten und gesetzlichen Altersvorsorge Schritt für Schritt bis 2025 stärker steuerlich freigestellt. Der Gesetzgeber unterscheidet ab kommendem Januar zwischen Basisversorgung, Zusatzversorgung und Kapitalanlageprodukten, den so genannten drei Schichten, mit jeweils unterschiedlicher steuerlicher Behandlung.

Aus diesem Grund bietet der Versicherer AXA zum Start ein komplettes Sortiment neuer Produkte, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Gemäß dem AXA Baukasten-Prinzip können die Produkte individuell auf den jeweiligen Kundenbedarf zugeschnitten und jederzeit angepasst werden. Sowohl der betriebliche als auch der private Altersvorsorgebedarf kann mit dem neuen Sortiment von AXA entsprechend einem individuellen Vorsorge- und Vermögensplan umfassend abgedeckt werden.

Gerade Rentenversicherungen profitieren ab 2005 von den neuen steuerlichen Förderungen. Den Kunden stehen daher als Basis für ihre Altersvorsorge in allen drei Schichten eine konventionelle und eine fondsgebundene Rentenversicherung zur Verfügung. Diese können um bedarfsorientierte Zusatzbausteine wie Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsschutz (BU) ergänzt werden. Zusätzlich offeriert AXA als einer von wenigen Anbietern bei der Fondsrente einen optionalen Garantiebaustein. Über dieses so genannte "GarantModul" kann der Kunde seine Beiträge zwischen 20 und 100 Prozent der Beitragssumme absichern. Sie stehen am Ende der Vertragszeit garantiert zur Verfügung - unabhängig von der Kapitalmarktentwicklung. Bei der Kapitalanlage kann der Kunde zwischen Dach- sowie Einzelfonds von fünf renommierten Investmentpartnern wählen.

Zur Grundabsicherung innerhalb der ersten Schicht, der Basisversorgung, bietet AXA die neue private Leibrente mit laufender Beitragszahlung und als Rentenversicherung gegen Einmalprämie an. Über einen Zusatzbaustein können die Hinterbliebenen abgesichert werden. Auch der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist möglich. Geeignet sind die Rentenversicherungen dieser ersten Schicht für Kunden, die eine steuerlich geförderte private Altersvorsorge ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung beziehungsweise berufsständischen Versorgung oder Pension aufbauen wollen. Diese Form der Altersvorsorge ist zudem vor dem Zugriff der Arbeits- und Sozialämter bei Arbeitslosigkeit geschützt und hat den Vorteil, dass die Aufwendungen für diese Altersvorsorge nach dem Alterseinkünftegesetz steuerlich abzugsfähig sind.

In der zweiten Schicht, der Zusatzversorgung, findet sich neben der Zulagen-Rente ("Riester-Rente") die ebenfalls steuerlich geförderte betriebliche Altersversorgung (bAV); für beide Vorsorgeformen bietet AXA konventionelle sowie fondsgebundene Produkte.

Die dritte Schicht umfasst alle anderen Vorsorgeformen wie z.B. Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht oder Investmentfonds. AXA bietet hier alle Möglichkeiten einer individuellen Kapitalanlage. Generell unterliegen Kapitalanlageprodukte weniger Restriktionen als die Produkte der ersten beiden Schichten und sind somit flexibler in ihren Ausgestaltungsmöglichkeiten. Geeignet sind sie daher insbesondere für Kunden, die Wert auf individuell zugeschnittene Absicherungs- und Vorsorgeprodukte legen.

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