Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Privatbank Reithinger am 02.08.2006 die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen. Außerdem hat die Aufsicht ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen. Nach Angaben der BaFin besteht bei der Privatbank Reithinger die Gefahr, dass das Kreditinstitut seine Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr erfüllen könne. Zudem sei die Privatbank Reithinger Teil eines unübersichtlichen Unternehmensgeflechtes, zu dem auch die Deutsche Beamtenvorsorge Immobilien Holding AG (DBVI) und deren Fonds gehören.
Das Bankhaus gehört seit September 2002 nur noch der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an, die lediglich für eine Grundsicherung sorgt. Der Entschädigungsanspruch dort ist je Kunde auf 90 % der Einlagen und auf den Gegenwert von höchstens EUR 20.000,00 begrenzt.
"Die Schließung der Privatbank Reithinger erinnert auf fatale Art und Weise an das Aus der BFI Bank AG (Dresden) im Jahre 2003", so der Bankrechtsexperte Dr. Steinhübel von der Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar in Stuttgart. Auch die BFI Bank war wie die Privatbank Reithinger nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen.
Anleger, deren Einlagen den gesetzlichen Schutzrahmen von 20.000,- Euro überschreiten, müssen im schlimmsten Fall ihre Ansprüche gegen die Bank auf dem Rechtsweg geltend machen. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit ist allerdings fraglich, wie erfolgversprechend ein solches Vorgehen ist.
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