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BaFin schließt Weserbank AG 

Die Weserbank AG in Bremerhaven ist pleite. Wie die Finanzaufsichtsbehörde BaFin mitteilte, hat am 8. April ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot über das Geldinstitut erlassen. Außerdem wurde ein Moratorium über die Bank verhängt. Das bedeutet, sie muss jeglichen Zahlungsverkehr einstellen, der nicht dazu dient, ihre Schulden zu tilgen.

Dazu stellte die BaFin beim Amtsgericht Bremerhaven Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Man habe das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern, teilte die BaFin zur Begründung mit. Das Institut sei nach mehreren gescheiterten Versuchen der Eigentümer, kurzfristig das erforderliche Kapital zuzuführen, überschuldet. Die Weserbank AG sei nicht mehr in der Lage, dauerhaft die Erträge zu erwirtschaften, die zur Deckung der laufenden operativen Kosten notwendig gewesen wären.

Zuletzt hatte sie laut Bafin etwa 2800 Privatkunden und Ende 2007 eine Bilanzsumme von rund 120 Millionen Euro. Dem standen Schulden in Höhe von knapp 25 Millionen Euro gegenüber. Die Internetseite der Weserbank ist bereits nicht mehr erreichbar.

Die Weserbank AG mit Sitz in Bremerhaven wurde 1912 als unabhängige Privatbank und firmierte bis zum Jahre 2004 als Viehmarktsbank der Unterweserstädte GmbH. Sie hat eine Niederlassung in Frankfurt am Main. Im Investmentgeschäft, das ihr jetzt zum Verhängnis wurde, ist sie erst seit einem Wechsel des Eigentümers im Juli 2006 tätig, berichtet die Zeitung "Die Welt". Sie begleitete vor allem mittelständische Unternehmen an den Kapitalmarkt. Zuletzt hatte die BaFin im August 2006 eine Bank geschlossen. Auch damals war mit dem Institut Reithinger eine Privatbank betroffen (banktip.de berichtete).

Die Einlagen der Kunden sind laut BaFin über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) und den Einlagensicherungsfonds (ESF) des Bundesverbandes Deutscher Banken gesichert. Die EdB übernimmt 90 Prozent der angelegten Summe pro Kunde bis 20.000 Euro. Der ESF steht für die restlichen 10 Prozent sowie den Teil der Einlagen ein, die über die gesetzliche Grenze von 20.000 Euro hinausgehen – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. Diese liegt pro Einleger bei 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank, also bei 1.832.000 Euro.

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