Im Zuge der Finanzkrise will der Bund die Rechte von geprellten Bankkunden stärken. Wie die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet, soll die Beweislast bei Schadenersatzklagen gegen Bankberater umgekehrt werden. Das bedeutet, dass nicht der Kunde beweisen muss, dass er falsch beraten wurde, sondern der Bankberater, dass er nicht falsch beraten hat. Entsprechende Pläne bestätigte eine Sprecherin des Bundesverbraucherschutzministeriums gegenüber der FTD. In der nächsten Woche wolle man weitere Vorschläge zum Verbraucherschutz in Finanzfragen präsentieren.
Die Initiative des Verbraucherschutzministeriums ist vor allem auf die Pleite der US-Bank Lehman Brothers zurückzuführen. Die Bank hatte Zertifikate ausgegeben, die nach dem Zusammenbruch des Instituts praktisch wertlos wurden. Anders als Spareinlagen sind Zertifikate von der Einlagensicherung nicht umfasst.
Die Bundestagsfraktion der Grünen hat ebenfalls einen Aktionsplan zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Finanzwesen beschlossen. Das Papier umfasst insgesamt sieben Punkte. Die Grünen wollen unter anderem Sammelklagen im Falle geprellter Anleger erleichtern und die Verjährungsfristen für Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit Aktienkäufen verlängern.
Darüber hinaus fordern sie Beratungsgutscheine für einen finanziellen Vorsorgecheck. Unabhängige Institutionen wie die Verbraucherzentralen sollen die Bürger kostenlos beraten. Die Kosten dafür wollen die Grünen der Finanzindustrie aufbürden. Die Verbraucher sollen von den Anbietern auch besser über Finanzprodukte informiert werden. Die Einhaltung dieser Informationspflicht soll nach dem Willen der Grünen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übernehmen.
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