Unbenanntes Dokument

Banken ignorieren oft Urteile und Gesetze 

Europas Verbraucher müssen weiterhin mit hohen Gebühren bei ihrer Bank oder Sparkasse rechnen. Trotz einer EU-Norm bleibt etwa der bargeldlose Zahlungsverkehr innerhalb der Eurozone teuer. Nach Angaben von Verbraucherschützern finden sogar flächendeckend Verstöße gegen die EU-Verordnung zu grenzüberschreitenden Zahlungen statt. Dies geht aus einem Bericht der Zeitung Neues Deutschland hervor.

 

Entsprechend dieser EU-Verordnung sind die Banken seit der Einführung des Euro verpflichtet, die Gebühren für Inlandsüberweisungen und für grenzüberschreitende Zahlungen anzugleichen. Ganz im Gegensatz dazu haben die Banken und Sparkassen in Deutschland und in anderen Ländern der Eurozone die Inlandsgebühren zum Teil drastisch erhöht, anstatt die hohen Auslandsgebühren zu senken. Nach Worten der Verbraucherschutzpräsidentin Edda Müller sei das Verhalten der Banken eine Bremse für den europäischen Binnenmarkt. Sie rät den Verbrauchern, in betroffenen Fällen sehr schnell zu günstigeren Anbietern zu wechseln, um so den Banken ihre Grenzen aufzuweisen.

 

 

Im Fall der Euro-Überweisungen haben sich viele größeren Banken damit beholfen, die Preise einfach nach oben hin anzugleichen. Dies ist zwar nicht unrechtmäßig, aber entspricht auch nicht dem Sinn und Zweck der Eu-Richtlinie. Viele Banken kassieren jedoch von ihren Kunden auch unrechtmäßig zu hohe Entgelte, denn trotz zahlreicher Gerichtsurteile gibt es immer noch Institute, die sogar illegale Aufschläge fordern. Immer häufiger entscheiden Gerichte jedoch gegen die Bank und für den Verbraucher.

 

 

Wie weiterhin die Zeitung Neues Deutschland berichtet, gibt es viele zweifelhafte Bankgebühren. So verlangen einige Institute Gebühren für geplatzte Kreditverhandlungen, für Reklamationen oder sogar für Kontopfändungen. Beliebt ist auch die Praxis, nicht ausgeführte Lastschriften extra zu berechnen, wodurch das ungedeckte Konto des Kunden weiter belastet wird.

Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) sind auch folgende Bankentgelte unzulässig. Für nicht ausgeführte Lastschriften mangels Deckung, für nicht ausgeführte Daueraufträge mangels Deckung, für die Rückgabe von Überweisungen und Schecks. Ebenfalls unzulässig sind Entgelte für die Benachrichtigung über nicht ausgeführte Aufträge, und schließlich ist auch eine Schadenersatz-Pauschale nicht erlaubt.

Sehr umstritten ist dabei ob eine Bank bei der Nicht-Ausführung eines Dauerauftrags oder Schecks konkreten Schadenersatz verlangen kann und in welcher Höhe. Bearbeitungs- oder Benachrichtigungsentgelte aber darf sie jedenfalls nicht verlangen. Zur Begründung führen die Bundesrichter aus, dass es der Bank zwar Arbeit mache, zu prüfen, ob das Konto gedeckt sei oder nicht, aber diese Kontrolle erfolge im wohlverstandenen Eigeninteresse der Bank, sie sei Teil des Kontovertrages. Extra Geld kassieren dürfe sie dafür nicht. Auch wenn es in der Praxis meist um kleinere Beträge geht, können sich betroffene Kunden wehren, denn illegal kassierte Entgelte können zurückgefordert werden.

 

(bs)



Tipps der Redaktion: |

Girokonto-Rechner |

Kreditkarten |

So finden Sie die richtige Kreditkarte |

Hedge Fonds |

Wertpapierkredit |

Fondssparen |

 

 

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen und die
individuell passende
Finanzierung für
Ihren Wohntraum

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Wer bei der Auswahl seiner Kreditkarte auf versteckte Gebühren und überflüssige Extraleistungen achtet, spart später viel Geld.
Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!