Die von der Großen Koalition beabsichtigte Einbeziehung des selbstgenutzten Wohneigentums in die private Altersvorsorge muss nach Auffassung der deutschen Bausparkassen in diesem Jahr zügig realisiert werden. Dazu schlagen Andreas J. Zehnder, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Privaten Bausparkassen und der Verbandsdirektor der Landesbausparkassen, Dr. Hartwig Hamm, ein System vor, das nach ihrer Auffassung den Verwaltungsaufwand auf ein Minimum reduziert und zugleich die Kosten für den Staat begrenzt.
Nach diesem Modell erhalten Wohneigentumserwerber für die Zeit der Finanzierung von Wohneigentum 80 Prozent der bisherigen Altersvorsorge-Zulage. „Der Abschlag von 20 Prozent ist ein angemessener Ausgleich dafür, dass bei dieser Anlageform keine nachgelagerte Besteuerung stattfinden soll“, so die beiden Verbandssprecher. Als falschen Weg bezeichnen sie hingegen den Vorschlag, die komplizierten Förder- und Besteuerungskriterien der Riester-Rente mit Gewalt „eins zu eins“ auf Wohneigentum zu übertragen.
"Unsere Vorstellungen berücksichtigen darüber hinaus auch die Erfahrungen aus der Diskussion in Politik und Verbänden seit den Jahren 2000/2001. Bereits damals hat sich gezeigt, dass die eigenen vier Wände instrumentell nicht „eins zu eins“ dem Modell einer privaten Geldrente gleichgesetzt werden können. Wenn die spezifischen Merkmale des Wohneigentums nicht sachgerecht berücksichtigt werden, kommen am Ende immer nur Scheinlösungen heraus, die sich in der Praxis als Flop erweisen", so Dr. Hamm.
Das Modell der deutschen Bausparkassen trage der Meinung der großen Mehrheit der Bürger Rechnung. Für diese sei das Wohneigentum nicht nur die sicherste Form der Altersvorsorge, sondern mietfreies Wohnen bedeute eine finanzielle Entlastung, die ca. 30 Prozent der durchschnittlichen Altersbezüge von Rentnern ausmache.
Das Modell der Bausparkassen sieht vor, dass Aufwendungen, die unmittelbar für den Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum erbracht werden, ab dem Erwerbszeitpunkt eine Förderung für die Dauer der Finanzierung erhalten. Eine nachgelagerte Besteuerung soll bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht vorgenommen werden. Als Ausgleich sollen die Beiträge nicht als Sonderausgabe im Rahmen von § 10 EStG abzugsfähig sein. Nach dem Bausparkassen-Modell soll die Förderung Arbeitnehmern nur für die Dauer der Selbstnutzung und der Finanzierungsaufwendungen gewährt werden. Spätestens nach Beendigung der Finanzierung könne der Arbeitnehmer die Altersvorsorgeförderung wieder für andere Anlageformen in Anspruch nehmen.
Nach Berechnungen der Bausparkassen passt dieses Modell auch gut in den Rahmen des finanziell Machbaren. Denn die Mehraufwendungen der Altersvorsorgeförderung für das Wohneigentum bauen sich – selbst unter der Annahme einer flächendeckenden Inanspruchnahme – in einer Größenordnung von max. 100 Mio. Euro jährlich auf. Damit würden die Kosten am Ende eines Zeitraumes von 20 bis max. 25 Jahren höchstens ein Drittel des Volumens der abgeschafften Eigenheimzulage ausmachen.
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