Ein abgeschlossener Bausparvertrag kann auf einen Angehörigen übertragen werden. Wer dabei als Angehöriger in Frage kommt, wird vom Gesetz festgelegt. So kann der Bausparvertrag nur auf Ehegatten, Verwandte, Verschwägerte, Verlobte oder Pflegeeltern und -kinder übertragen werden. Dies teilt die PSD Bank in einer Pressemitteilung mit.
Der Bausparvertrag kann aber nur dann im vollen Umfang ausgezahlt werden, wenn die erforderliche Bewertungszahl erreicht wurde. Diese drückt den Zeitraum und die Sparsumme im Verhältnis zur Bausparsumme aus. Bei einer Übertragung bleibt die Bewertungszahl in voller Höhe erhalten.
Will der neue Besitzer weiterhin die staatlichen Bausparprämien erhalten, darf auch er den Bausparvertrag ausschließlich für „wohnwirtschaftliche Zwecke“ nutzen.
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