Wer einen Arbeitsunfall erleidet und deswegen zum Arzt geht, braucht keine Praxisgebühr zu bezahlen. Da ein Unfall bei der Arbeit oder eine Berufskrankheit unter die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, sind hier keine Eigenbeteiligungen zu zahlen. Darauf weist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG, eine der gesetzlichen Unfallversicherungen, hin.
Sollten Versicherte, die wegen eines Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit in medizinischer Behandlung sind, dennoch eine Zuzahlung geleistet haben, ist zu prüfen, ob hier ein Versehen vorliegt oder ob eine zusätzliche Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt ist. Dann ist eine Zuzahlung möglicherweise rechtmäßig.
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