Unbenanntes Dokument

Beratungsangebot für geprellte Immobilienbesitzer 

Verbraucher, die in den letzten Jahren ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen den Vertrag annullieren. Dieses Recht hat der Europäische Gerichtshof bereits am 25.10.2005 geprellten Anlegern im Milliarden-Streit um so genannte Schrottimmobilien zugesprochen. Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet zu diesem Thema im Rahmen ihrer Baufinanzierungsberatung eine Erstberatung für betroffene Verbraucher an.

Das Risiko ausbleibender Mieteinnahmen oder eines überhöhten Kaufpreises müssen nach dem EuGH-Urteil die Geldinstitute tragen, wenn Anleger den Schaden bei ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht hätten verhindern können. Nach dem Urteil geht es zunächst um alle Fälle, in denen ohne Widerrufsbelehrung zunächst ein Darlehensvertrag und anschließend der Kaufvertrag über eine minderwertige Immobilie abgeschlossen wurde. Bei solchen Verträgen haben Verbraucher jetzt Anspruch auf Ausgleich ihrer Verluste.

Nach Auskunft der Verbraucherzentrale müsse bei Betroffenen zuerst geprüft werden, ob beide Verträge rückgängig gemacht werden können oder Anspruch auf Schadensausgleich besteht. Nach Ansicht der Verbraucherschützer dürften diese Ansprüche auch dann nicht verjährt sein, wenn sie länger als 3 Jahre zurückliegen, soweit nicht bereits davor der Kredit getilgt war. Terminvereinbarungen zu diesem Beratungsangebot können bei der Verbraucherzentrale Thüringen unter 0361/555140 vorgenommen werden.

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen und die
individuell passende
Finanzierung für
Ihren Wohntraum

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Wer bei der Auswahl seiner Kreditkarte auf versteckte Gebühren und überflüssige Extraleistungen achtet, spart später viel Geld.
Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!