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Berechnung der Spekulationsteuer geändert  

Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hat die Besteuerung von Spekulationsgewinnen geändert. Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften sind steuerpflichtig, sofern die Papiere kürzer als ein Jahr gehalten werden und die Freigrenze von 512 Euro nicht überschritten ist. Diese werden künftig nach der "Fifo"-Methode ("first in, first out") und nicht mehr nach der Durchschnittsmethode berechnet. Das berichtet das Handelsblatt.

Das bedeutet, dass ein Anleger, der Aktien eines Unternehmens in verschiedenen Tranchen kauft, aus steuerlicher Sicht stets die zuerst gekauften auch wieder verkauft. Nach dieser Methode ergibt sich ein höherer steuerpflichtiger Gewinn als nach der alten Methode, bei der die Gewinne bislang berechnet wurden, indem die innerhalb der Spekulationsfrist verkauften Aktien mit ihrem durchschnittlichen Kaufpreis angesetzt werden.

Die Bundesregierung änderte die Berechnungsmethode mit dem EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz, dass bereits vor einigen Wochen von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden ist. Noch aber steht nicht fest, ab welchem Zeitpunkt diese Änderung gelten soll.

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