Durch die geplante Einführung der Rente mit 67 drohen Millionen von Beschäftigten möglicherweise Rentenabschläge, wenn in ihren Arbeitsverträgen ein Ende des Beschäftigungsverhältnisses mit Erreichen des 65. Lebensjahres festgeschrieben ist. Diese Regelung gilt für fast alle Manteltarifverträge der großen Branchen, hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung herausgefunden. "Ohne eine Neuregelung bedeutet dies, dass die betroffenen Arbeitnehmer Rentenabschläge in Kauf nehmen müssen, weil sie mit 65 vorzeitig in Rente gehen müssen", sagte Reinhard Bispinck, Tarifexperte der Hans-Böckler-Stiftung, der Tageszeitung DIE WELT.
Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) plant, die gesetzliche Altersgrenze ab 2012 schrittweise auf 67 Jahre anzuheben. Demnach muss jemand, der zwei Jahre vor dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand geht, Abschläge von 7,2 Prozent in Kauf nehmen. Bisher hat das Arbeitsministerium noch nicht entschieden, ob Arbeitgeber per Gesetz gezwungen werden sollen, Arbeitsverträge an die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters anzupassen. Die Union lehnt ein solches Eingreifen des Gesetzgebers ab. "Das muss nicht gesetzlich geregelt werden. Es ist Sache der Tarifvertragsparteien, dafür zu sorgen, dass die Tarifverträge bis 2012 angepasst werden", so der Rentenexperte der Unionsfraktion, Peter Weiß.
Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), meint dagegen, dass die Beschäftigten, "sicher davon ausgehen können, dass ihre Arbeitsverhältnisse erst mit dem Erreichen der vollen Altersrente enden". Dies würde auch für den Fall gelten, dass die Regierung die Anpassung der Arbeitsverträge nicht per Gesetz vorschreibt. Die entbrannte Debatte um mögliche Rentenabschläge dürfe die notwendige Einführung der Rente mit 67 nicht gefährden, sagte der Gunkel der WELT.
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