Betriebe mit nicht mehr als 30 Beschäftigten müssen seit Beginn des Jahres das Risiko der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch eine Arbeitgeberversicherung selbst absichern. Mittelständische Unternehmen erhalten gegen Zahlung eines Umlagebeitrages die Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall der Arbeitnehmer (U1-Verfahren) teilweise erstattet. Die Höhe des Beitrags zur Versicherung hängt von der Höhe des gewählten Erstattungssatzes ab. In der Regel beträgt der Beitrag zwischen 1,5 und 3,0 % Prozent des Arbeitsentgeltes bei einer Erstattung von 50 bis 80 % der geleisteten Entgeltfortzahlung.
Den Beitrag zu dieser Versicherung haben die Arbeitgeber ohne Beteiligung der Arbeitnehmer alleine zu tragen. Bisher galt die Beitragspflicht nur für Betriebe, die Arbeiter und Auszubildende beschäftigen. Ab Jahresbeginn werden auch die Angestellten in die Aufwendungserstattung für die Entgeltfortzahlungsversicherung im Krankheitsfall einbezogen. Von dieser Erweiterung der Arbeitgeberversicherung auf Angestellte sind vor allem Handel und die Freiberufler wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Rechtsanwälte betroffen, die fast ausschließlich Angestellte beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben nun erstmals Beiträge in diese Pflichtversicherung einzuzahlen.
Mit einem besonderen Tarif in der Entgeltfortzahlungsversicherung will die BKK EUREGIO eine Möglichkeit für die betroffenen Unternehmen anbieten, die Lohnnebenkosten deutlich zu senken. Sie bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, einen Erstattungssatz von lediglich 10 % zu wählen. Hierdurch können die Arbeitgeber den zu zahlenden Beitrag auf 0,3 % senken und damit die Lohnnebenkosten um bis zu 2,7 Prozentpunkte reduzieren.
"Insbesondere für Unternehmen mit niedrigen Krankenstand oder für Unternehmen, die bisher nicht von der Umlagepflicht erfasst waren, kann unser Spartarif sehr interessant sein", erklärt Hans-Peter Hilgers, Vorstand der BKK EUREGIO, die Einführung des bereits von der Aufsichtsbehörde genehmigten Tarifes. „Die Lohnnebenkosten sind ein wichtiges Thema, wenn es um die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen geht. Mit unserem Spartarif geben wir den Unternehmen in der Region die Möglichkeit, im Bereich der Entgeltfortzahlungsversicherung die Lohnnebenkosten massiv zu senken“, so Hilgers.
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