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BKK24 legt Arztrechnungen offen 

Um Leistungsausgaben transparent

zu machen, ermöglicht die Krankenkasse BKK24 ihren Kunden den Einblick in die Abrechnungen der behandelnden Ärzte. Ab sofort können die Kunden eine detaillierte Übersicht der Kosten anfordern, die zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte oder Krankenhäuser im jeweils zurückliegenden Jahr für ihre Behandlung abgerechnet haben.

Die Daten stehen zur Verfügung, sobald die Abrechnungen der

kassenärztlichen Vereinigungen vorliegen. Bei Anfragen in diesem

Monat bekommen die Versicherten also Einsicht in die für sie

geleisteten Ausgaben bis zum Ende des dritten Vorjahresquartals. "Bei

Heil- und Arzneimitteln sind unter Umständen sogar noch aktuellere

Auskünfte möglich", so Angelika Gundlach, Leiterin des Bereichs

Kostenmanagement und Innovation. Wer diese Infos hat, kann die BKK24

auf mögliche Fehler in den Abrechnungen aufmerksam machen.

Außerdem

können Versicherte erkennen, ob und wann ihre persönliche

Belastungsgrenze erreicht war. Zuzahlungen und Eigenanteile sind auf

zwei Prozent für alle Kunden und sogar nur ein Prozent bei

anerkannten chronischen Erkrankungen begrenzt. Die Auskünfte zu den

Leistungsausgaben können über die Kundencenter, unter Telefon 05724

9710 oder im Internet unter der Adresse www.bkk24.de angefordert

werden.

Darüber hinaus ist man bei der BKK24 Versicherungsbetrügern auf der Spur. Bundesweite Tests haben gezeigt, dass der Missbrauch

eigentlich ungültiger Versichertenkarten Millionen kostet. Wer zum

Beispiel seine Adresse ändert, seine Brieftasche verliert oder durch

eine Hochzeit den Namen wechselt, bekommt von der BKK24 eine neue

Chipkarte zugeschickt. Bisher konnte die eigentlich ungültige Karte von Unbefugten weiter verwendet

werden. Damit macht die so genannte

Verax-Liste der BKK24 jetzt Schluss. Über 100.000 Arztpraxen und

44.000 Zahnärzte können anhand der Praxissoftware erkennen, ob die

ihnen vorgelegte Versichertenkarte noch gültig ist.

Die auf den alten Karten gespeicherten verschlüsselten Daten

werden auf eine elektronische Liste übertragen, die über

regelmäßige Updates der Praxis-Software zu den Ärzten gelangt. Da die

Daten in sehr kurzen Zeitabständen aktualisiert werden, gibt es für

Betrüger kaum noch eine Chance. Zieht nämlich die Sprechstundenhilfe

eine gesperrte Karte durch das Lesegerät, wird sie vom System nicht

akzeptiert. In solchen Fällen kann sich die Praxis dann an eine

Telefonhotline wenden und sofort prüfen, ob sich jemand unter dem

Namen eines Dritten behandeln lassen will.

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