Das Bundesfinanzministerium (BMF) empfiehlt allen noch Unentschlossenen, bis zum Jahresende über den Abschluss einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge nachzudenken. Um sich die staatliche Förderung noch für das ganze Beitragsjahr 2005 zu sichern, sollten Steuerpflichtige, die sich bisher noch nicht für eine zusätzliche Altersvorsorge entschieden haben, bis zum Jahresende den Abschluss eines geförderten Altersvorsorgevertrages prüfen. Denn der lohnt sich, gerade weil sich der Staat daran finanziell beteiligt, in vielen Fällen.
Dies zeigt sich auch daran, dass bis 30. September 2005 mehr als 4,7 Mio. geförderte Verträge zur privaten Altersvorsorge abgeschlossen (allein in den ersten drei Quartalen dieses Jahres waren es rund 542.000) und bis Mitte dieses Monats 551,5 Mio. Euro an staatlichen Zulagen ausbezahlt wurden. Insbesondere die Riester-Rente hat sich nach Angaben des BMF als Erfolgsmodell bewährt. Nach Mitteilung der Anbieter von Altersvorsorgeverträgen hat sich die Anzahl der in 2005 abgeschlossenen Riester-Verträge bereits zum Ende des III. Quartals 2005 gegenüber dem Gesamtjahr 2004 mehr als verdoppelt. Die private Altersvorsorge mittels Riester-Rente nimmt damit beschleunigt weiter an Fahrt auf, erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks.
Wer sich noch bis zum 31. Dezember 2005 entscheidet, einen Vertrag abzuschließen und den entsprechenden Eigenbeitrag leistet, kommt für das Beitragsjahr 2005 noch in den Genuss der vollen steuerlichen Förderung. Diese ist ein attraktiver Anreiz, für das Alter zusätzlich privat vorzusorgen. Wer sich bereits 2003 für den Abschluss eines Altersvorsorgevertrages entschieden hat, sollte zum Jahresende 2005 prüfen, ob er die Altersvorsorgezulage für das Beitragsjahr 2003 schon beantragt hat. Andernfalls muss dies bis zum 31. Dezember 2005 erfolgen, um den Anspruch auf die Förderung für das Beitragsjahr 2003 nicht zu verlieren.
Neben der Riester-Rente besteht seit 2005 die Möglichkeit auch mit einer sog. privaten Basis-Rentenversicherung (sog. Rürup-Rente) steuerlich gefördert für das Alter vorzusorgen. Im laufenden Jahr können Sparer in der Regel 60 % ihrer Beiträge von der Steuer absetzen. Dies gilt für Beiträge bis max. 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete (soweit diese Höchstbeträge noch nicht durch andere Beiträge ausgeschöpft wurden). Der Prozentsatz steigt Jahr für Jahr, sodass im Jahr 2025 100 % der Beiträge steuerfrei sein werden. Jedoch unterliegt die Rürup-Rente der nachgelagerten Besteuerung. Die Beiträge sind zwar steuerfrei, jedoch müssen die späteren Rentenzahlungen stufenweise und ab dem Jahr 2040 zu 100 Prozent versteuert werden.
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