Ab dem kommenden Frühjahr bekommen immer mehr Behörden Einblick in die Bankverbindungen der Bundesbürger. Ab diesem Zeitpunkt steht den öffentlichen Stellen ein automatisiertes Kontenabfragesystem zur Verfügung, die zum Beispiel über Leistungen wie das Arbeitslosengeld II oder Bafög zu entscheiden haben. Das berichtet die Stuttgarter Zeitung.
Demnach können Behörden, wie Finanzämter, Arbeitsagenturen oder Sozialämter ab dem 1. April 2005 auf ein Informationssystem zugreifen können, das alle Bankverbindungen der Bürger speichert. Mit dem "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" wird allen 677 Finanzämtern der Zugang zu den Daten ermöglicht.
Unter Berufung auf einen Sprecher des Bundesamts für Finanzen berichtet die Zeitung weiter, dass über die Finanzämter alle Behörden Daten abfragen können, in denen Begriffe wie "Einkünfte" "Einkommen" oder "zu versteuerndes Einkommen" eine Rolle spielen. Dazu seien im Wesentlichen die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter und Bafög-Stellen berechtigt.
So kann beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit flächendeckend die Vermögensangaben der Antragsteller für Arbeitslosengeld II überprüfen.
(te)
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