Die Bundesbürger mussten im Jahr 2001 durch die Entfernungspauschale rund 5,8 Millionen Euro weniger an Einkommenssteuer zahlen. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes, die jetzt veröffentlicht wurden, legten Arbeitnehmer mit Werbungskosten von mehr als 1.023 Euro (2.000 DM) in diesem Zeitraum durchschnittlich 28,7 Kilometer von zu Hause zur Arbeitsstätte zurück. Dabei war die Strecke für die ostdeutschen Steuerzahler mit durchschnittlich 31,4 Kilometer etwas länger als für die westdeutschen Arbeitnehmer. Diese mussten durchschnittlich 28,1 Kilometer Arbeitsweg zurücklegen.
Im Jahr 2001 konnte ein Arbeitnehmer für die ersten zehn Kilometer 0,36 Euro (0,70 DM) und für jeden weiteren Kilometer 0,40 Euro (0,80 DM) ansetzen. Bis 2005 wird die steuerliche Entlastung durch die Entfernungspauschale allerdings um schätzungsweise 30 Prozent zurückgehen. Ursache sind die Kürzungen bei der Entfernungspauschale sowie die Senkung der Steuertarife in Folge der Steuerreformen der letzten Jahre.
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