Die Commerzbank wurde in einem Verfahren vor dem Landgericht Verden zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet, weil ihre Mitarbeiter eine Kundin in Sachen Geldanlage schlecht beraten hatten (Az: 4 O 421/05). Die zugesprochene Schadenersatzforderung beläuft sich auf 12.660,- Euro.
Wie die Anwälte der Klägerin mitteilten, habe ihre Mandantin im Jahre 1999 rund 15.000,- Euro in einen von den Mitarbeitern der Commerzbank empfohlenen Fonds investiert. Zum Laufzeitende der Anlage im November 2004 seien ihr davon nur noch 5.670,- Euro ausgezahlt worden. Die Anlageberater der Commerzbank hätten ihr jedoch versichert, dass 80 Prozent der Anlage in jedem Fall erhalten bleiben würden. Da die Mitarbeiter diese Angaben im Jahr 2002 noch einmal bestätigten, konnte die Commerzbank in dem Verfahren vor dem Landgericht Verden auch keine Verjährung der Forderung einwenden.
Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Commerzbank hat noch die Möglichkeit, Revision gegen das Urteil einzulegen. Eine Stellungnahme zu dieser Angelegenheit wollte die Bank derzeit nicht abgeben.
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