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Derzeit noch wenige Kontenabfragen 

Seit dem 1. April 2005 ist es für Finanzämter und andere Behörden möglich, sämtliche Konten eines Bundesbürgers zu ermitteln. Abgefragt werden dürfen die Kontonummer, die Namen der Bevollmächtigten und das Eröffnungsdatum. Bislang wird davon aber noch wenig Gebrauch gemacht. Bis Ende Juli haben die Behörden insgesamt 2200 Kontenabrufe getätigt, berichtete ein Sprecher des Bundesfinanzministerium (BMF) der Süddeutschen Zeitung. Geht man von 20 Arbeitstagen im Monat aus, entspricht dies 27,5 Abfragen pro Tag. Dabei werden die häufigsten Anfragen von den Finanzämtern gestellt.

Als Grund für die noch wenigen Anfragen nennt der BMF-Sprecher vor allem die fehlende Zeit der Beamten, jeden Steuervorgang per Abfrage zu prüfen. Auch technische Probleme behindern die Beamten bei der Arbeit. So müssen die Abfragen bisher noch manuell erfolgen. Die Beamten senden dabei ein Formular per Post an das Bundesamt der Finanzen, das dann einen Mitarbeiter zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schickt. Dort kann er einen Computer für die Abfragen nutzen. Sobald die Abfragen jedoch vollautomatisch gestartet werden können, wird auch die Zahl der Abfragen ansteigen, prophezeit ein Sprecher des Zentralen Kreditausschusses. Das Bundesfinanzministerium strebt dann eine Zahl von 2000 Abrufen pro Tag an.

Die Kritik an dem neuen Gesetz bleibt derweilen bestehen. So hat die Kanzlei Widmair im Namen der Volksbank Verfassungsbeschwerde gegen die neuen Abrufmöglichkeiten eingelegt. „Das Problem ist nicht die tatsächliche Zahl der Abfragen, sondern die Ausgestaltung im Gesetz. Das Gesetz setzt viel zu geringe Anforderungen für eine Abfrage und ist viel zu unbestimmt“, begründet Till Günther von der Kanzlei die Klage. Auch Carl-Ludwig Thiele von der FDP kritisiert die Kontenabrufe. Sie würden Deutschland als Investitionsstandort unattraktiv machen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird voraussichtlich erst im kommenden Jahr über die Rechtmäßigkeit des Gesetzes entscheiden.

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