Banken dürfen Finanzprodukte mit dem Deutschen Aktienindex (DAX) als Bezugswert auch ohne Zustimmung der Deutschen Börse herausgeben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: I ZR 42/07 - DAX).
Im konkreten Fall ging es um Optionsscheine, die die Commerzbank auf den DAX herausgibt. Ursprünglich hatten Commerzbank und Deutsche Börse, der die Wortmarke DAX gehört, einen Lizenzvertrag über die Nutzung des DAX geschlossen. Dieser Vertrag wurde von der Commerzbank allerdings gekündigt.
DAX darf auch ohne Lizenzvertrag genutzt werden
Wie schon die Vorinstanz entschied der Bundesgerichtshof nun, dass die Commerzbank auch ohne einen entsprechenden Lizenzvertrag den DAX als Bezugswert für Finanzprodukte nutzen darf. Die Deutsche Börse könne die Verwendung der Bezeichnung DAX nicht aus ihrem Markenrecht untersagen. Die Benutzung stelle eine die Leistung der Commerzbank beschreibende Angabe dar, die nicht gegen die guten Sitten verstoße.
Den Banken sei es nicht verwehrt, auf den Index zu verweisen, der die für den deutschen Finanzplatz bedeutendsten Aktien repräsentiere. In dieser Bezugnahme liege auch keine unlautere Ausnutzung des guten Rufs der Bezeichnung DAX. Die Wertschätzung der Finanzprodukte beruhe vorrangig auf der Einschätzung der wichtigsten deutschen Aktiengesellschaften und ihrer Wertentwicklung sowie auf den Bedingungen des jeweiligen Wertpapiers und der Bonität der emittierenden Bank.
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