Die DZ Bank ist vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zu Schadensersatz in Höhe von 19.000 Euro verurteilt worden. Zudem muss sie Fondsanteile zurücknehmen. Das berichtet die "Financial Times Deutschland" (FTD).
Das Urteil des OLG Frankfurt bezieht sich auf den Immobilienfonds Nr. 34. Dieser wurde 1994 aufgelegt. Hintergrund ist ein seit längerem gärender Streit zwischen Anlegern des Fonds und der DZ Bank. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Bank beim Verkauf von geschlossenen Immobilienfonds in den 90er-Jahren ihre Aufklärungspflicht verletzt hat.
Wie die FTD berichtet, war dabei die Rolle der Bank als Treuhänderin entscheidend. Das Kreditinstitut blieb somit Anteilseigner des Fonds. Das Vermögen wurde rechnerisch für die Anleger verwaltet. Bereits 2008 gab es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, das besagt, dass bei solchen Modellen der Treuhänder die Anleger über alle Probleme des Fonds aufklären muss. Nach Ansicht des OLG hat die DZ Bank diese Aufklärungspflicht nicht erfüllt. Eine Revision gegen das Urteil wurde vom OLG nicht zugelassen.
Unter Umständen könnten auf die Bank weitere Schadensersatzforderungen wegen anderer strittiger Immobilienfonds zukommen.
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