In Deutschland ist derzeit fraglich, ob und wann deutsche Anleger steuerbegünstigte Immobilienaktien, so genannte Reits (Real Estate Investment Trusts) kaufen können. Dies hängt laut Angaben im Handelsblatt davon ab, in welcher Form der Steuervorteil gewährt wird.
Nach der Meinung von Eckart John von Freyend, Vorstandschef der IVG Immobilien AG, werde es ein eigenes Reit-Gesetz frühestens ab 2008 geben, da zu prüfen sei, ob Reits im Rahmen der Neufassung des Investmentgesetzes eingeführt werden könnten. Hintergrund für diese sehr späte Einführung ist, dass nicht mehr damit gerechnet wird, dass die Bundesregierung vor den Bundestagswahlen das Gesetz in Angriff nimmt.
Bei den 1960 in den USA eingeführten Reits handelt es sich um eine den offenen Immobilienfonds ähnlichen steuertransparente Anlageform. Reits sind von der Körperschaftsteuer befreit, sofern sie 90 Prozent des zu versteuernden Gewinns ausschütten. Deutsche Anleger würden allein die Dividende versteuern – unabhängig davon, aus welchen Erträgen sie sich zusammensetzt. Die Folge daraus ist, dass die Ausschüttung der Gesellschaft entsprechend der Herkunft der Erträge – etwa in Mieten und Zinsen – zerlegt werden müsste. Für die Gesellschaft wie auch ihre Investoren würde dies zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen. Privatanleger müssen die so getrennte Ausschüttung an verschiedenen Stellen ihres Steuerformulars eintragen.
(bs)
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