Berufstätige Mütter und Väter, die ihre Kinder zur Schule bringen, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das gilt auch, wenn die Fahrt zur Schule vom direkten Weg zur Arbeit abweicht. Darauf weist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft hin. Selbst wenn Eltern ihre Kinder nicht direkt zur Schule, sondern zu einer Tagesmutter, einem Kinderhort oder einer vergleichbaren Betreuungsperson oder -stelle bringen und von dort abholen, greift der gesetzliche Unfallschutz.
Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn Schulkameraden im Rahmen einer Fahrgemeinschaft mitgenommen werden. Eltern sind dabei durch die gesetzliche Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers abgesichert. Für die schulpflichtigen Kinder sind die Landesunfallkassen bzw. der Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUVV) zuständig.
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