Durch eine gesetzliche Neuerung können
Großeltern ihre Enkel nun beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse
mitversichern. Wie das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“
berichtet, ist dies zum Beispiel der Fall, wenn die Eltern des Kindes
noch studieren und über die eigenen Eltern familienversichert sind.
Früher konnten Großeltern ihre Enkel nur dann mitversichern, wenn sie überwiegend für den
Unterhalt des Enkelkindes aufkamen. Nähere Auskünfte sind über die Krankenkassen erhältlich.