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Enkel kann bei Großeltern versichert werden 

Durch eine gesetzliche Neuerung können

Großeltern ihre Enkel nun beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse

mitversichern. Wie das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“

berichtet, ist dies zum Beispiel der Fall, wenn die Eltern des Kindes

noch studieren und über die eigenen Eltern familienversichert sind.

Früher konnten Großeltern ihre Enkel nur dann mitversichern, wenn sie überwiegend für den

Unterhalt des Enkelkindes aufkamen. Nähere Auskünfte sind über die Krankenkassen erhältlich.

 

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