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Entschädigung von Lehman-Opfern nur im Einzelfall 

Obwohl die Gerichte bereits in mehreren Verfahren Banken zur Entschädigung von Lehman-Opfern verurteilt haben, lässt sich daraus keine generelle Entschädigungspflicht ableiten. Wie das Magazin "Focus" im Internet berichtet, betrachten die Gerichte jedes Urteil als Einzelfallentscheidung.



Derzeit seien allein beim Landgericht 120 Verfahren zur Entschädigung von Lehman-Anlegern anhängig, heißt es in dem Artikel. In Hamburg seien es 23 Verfahren und in Düsseldorf 50. In zwei aktuellen Entscheidungen haben weitere Lehman-Anleger Recht bekommen.



Lehman-Papiere für eine 85-Jährige



Das Frankfurter Landgericht verurteilte die Frankfurter Sparkasse zum Schadenersatz an eine 85-Jährige (Az.: 2/19 O 327/08). Die Sparkasse muss ihr nun das angelegte Kapital (102.000 Euro) plus Zinsen und Anwaltskosten erstatten. Die Hamburger Sparkasse muss an eine Anlegerin 10.000 Euro Schadenersatz zahlen. Das hat das Landgericht Hamburg jetzt entschieden (Az.: 325 O 22/09).



Beide Anlegerinnen hatten ihr Geld sicher anlegen wollen und stattdessen Lehman-Wertpapiere verkauft bekommen. Die Wertpapiere der US-Investmentbank Lehman Brothers sind seit deren Zusammenbruch im Herbst 2008 wertlos. Viele deutsche Anleger klagen, sie seien auf die Risiken bei der Anlageberatung nicht ausreichend hingewiesen worden.

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