Als erste deutsche Geschäftsbank hat die SEB Bank von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Pfandbrieflizenz erhalten. Damit nutzt sie frühzeitig die Möglichkeiten, die sich aus dem am 19. Juli 2005 in Kraft getretenen neuen Pfandbriefgesetz ergeben. Hierzu wird die Tochtergesellschaft SEB Hypothekenbank AG mit der Muttergesellschaft SEB AG verschmolzen, womit die SEB einen weiteren Schritt zur Stärkung und Bündelung ihres Immobiliengeschäfts unternimmt.
Das neue Gesetz, das aus der Änderung von Rechtsverordnungen und der Zusammenlegung mehrerer Gesetze [Hypothekenbankgesetz, Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten, Gesetz über Schiffspfandbriefbanken, Kreditwesengesetz und diverse Spezialgesetze] entstanden ist, gibt allen Kreditinstituten, die bestimmte Mindestanforderungen zum Schutz des Pfandbriefgeschäftes erfüllen, die Befugnis zur Pfandbriefbegebung. Zusätzlich wird nun die Verwaltung der Deckungsmassen einem spezifischen Risikomanagement unterworfen. Ferner wurden die Transparenzvorschriften verschärft und damit im Covered Bond-Markt neue gesetzliche Standards gesetzt.
Durch die Befugnis aller Kreditinstitute zur Pfandbriefbegebung ist die Aufgabe des so genannten Spezialbankprinzips erfolgt. Hiermit soll gewährleistet werden, dass sich der Pfandbrief auch zukünftig gegenüber der wachsenden Konkurrenz aus dem Ausland behaupten und seine internationale Position festigen kann. „Mit dem neuen Pfandbriefgesetz wird das größte und international erfolgreichste Segment des deutschen Rentenmarktes, der Pfandbrief, dauerhaft gestärkt“, erläutert Louis Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbands deutscher Hypothekenbanken (VDH).
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