EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy ist offenbar bereit, der Bundesregierung Zugeständnisse im Streit um den Namensschutz der Sparkassen zu machen. Wie das Handelsblatt berichtet, hat McCreevy in einem Brief an Finanzminister Steinbrück erklärt, auf den "besonderen Charakter" der Sparkassen Rücksicht nehmen zu wollen. So könnte privaten Käufern einer Sparkasse auferlegt werden, das Regionalprinzip und den Grundversorgungsauftrag anzuerkennen.
Darüber hinaus sieht die Kommission in einer Namensverfremdung einer verkauften Sparkasse wie "Sparkasse AG" oder "private Sparkasse" eine mögliche Lösung des Namensstreit. Die Kommission hat der Bundesregierung nun die schriftliche Aufforderung zugeleitet, § 40 KWG, der das Namensprivileg der Sparkassen statuiert, entsprechend zu ändern. Ursprünglich forderte Brüssel noch eine Streichung der Vorschrift.
So sehr wie potenzielle Investoren eine mögliche Einigung beim Namensstreit freuen dürfte, könnte die zwangsweise Anerkennung des Regionalprinzips und des Grundversorgungsauftrages die Euphorie bremsen. Diese Beschränkungen würden die Geschäftsmodelle und Gewinnmargen privater Sparkassenbetreiber erheblich einschränken.
Der Bundesregierung bleiben nun zwei Monate Zeit auf den Brief zu reagieren. Kommt es zu keiner Einigung, wird der Fall aller Voraussicht nach vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt.
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